WhatsApp-Gruppen und Konflikte

Handy mit WhatsApp-Zeichen

WhatsApp-Gruppen und Konflikte, ein wahrlich spannendes Thema. Aber erst mal langsam:

WhatsApp ist ein 2009 gegründeter Instant-Messaging-Dienst. Er hat etwa 2 Milliarden Nutzer:innen weltweit. Neben Text- und Sprachnachrichten können damit auch Bild-, Ton- und Video-Dateien versendet und empfangen werden. Auch das internetbasierte Telefonieren ist seit 2015 über WhatsApp möglich.

Besonders beliebt sind auch WhatsApp-Gruppen. Sie ermöglichen eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation mit mehreren Personen gleichzeitig, wodurch das Organisieren von Treffen oder das Teilen von Informationen erheblich erleichtert wird. Das ist die eine Seite.

Und die andere Seite: Wenn ich in Seminaren nach Konflikten in Schulen und Kitas frage, dann werden von Erzieher:innen und Lehrkräften immer wieder WhatsApp-Gruppen genannt. Manchmal fällt dabei sogar das Wort „Toxische WhatsApp-Gruppen“. Das sind WhatsApp-Gruppen, in denen beispielsweise unter Schüler:innen Mobbing hochkocht. Oder es sind WhatsApp-Gruppen unter Eltern, in denen sich eine große Wut gegen Lehrkräfte, gegen die Schule oder auch gegen einzelne Schüler:innen und deren Eltern entlädt. Jedenfalls können WhatsApp-Gruppen schnell in einen heißen Konflikt führen.

Tatsächlich habe ich immer mal wieder eine Mediation, in der eine toxische WhatsApp-Gruppe das oder zumindest ein Thema in der Mediation ist. Und da dies vielleicht anderen Mediator:innen ebenso geht, möchte ich mit folgendem Gastbeitrag über den Gebrauch von WhatsApp-Gruppen in Schulen und Kitas aufklären.

Besten Dank an die Redaktion von anwalt.org für den nun folgenden Input zum Thema Toxische WhatsApp-Gruppen in Schulen in Kitas.

Inhalt

Toxische WhatsApp-Gruppen in Kita und Schule

Soziale Netzwerke spielen seit einigen Jahren eine immer wichtigere Rolle im Leben aller. Nie war es so leicht, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, sich auszutauschen und andere Menschen kennenzulernen.

Neben Facebook und Twitter gewann vor allem der Messenger WhatsApp an Beliebtheit. Nicht umsonst, denn er ist kinderleicht zu bedienen, verbindet die persönlichen Kontakte miteinander und kann sogar dazu genutzt werden, um Gruppenchats zu gestalten. Leider besitzen soziale Netzwerke nicht nur positive Seiten.

So kann es innerhalb der sozialen Netzwerke dazu kommen, dass aus kleineren Meinungsverschiedenheiten regelrechte Hetzjagden entstehen und letzten Endes immer jemand darunter leidet. Mobbing ist heutzutage ein großes Thema. Nicht zuletzt deshalb, weil es dank sozialer Netzwerke (wie WhatsApp) nicht vor der Haustür Halt macht. Es dringt in die eigene Komfortzone ein und sorgt selbst daheim dafür, dass man sich auf Dauer nicht mehr sicher fühlt.

Besonders schlimm ist es, wenn WhatsApp-Gruppen innerhalb von Schulen und Kitas dazu genutzt werden, um derartige Hetzkampagnen und Mobbing zu verbreiten. Man mag es nicht meinen, aber selbst Eltern, die in derlei Gruppen sachlich miteinander diskutieren sollten, geraten häufig in Streitereien. Sei es wegen ihrer Kinder oder wegen anderer Anlässe. Das Ganze entwickelt nicht selten eine gewisse Eigendynamik, deren Toxizität sich auf sämtliche Parteien auswirkt. Nicht selten bewegen sie sich jenseits der rechtlichen Ordnung.

WhatsApp-Gruppen dieser Art sind nicht nur wegen der Querelen untereinander ein Problem. Sie besitzen zudem ein datenschutzrechtliches Problem. Denn gerade WhatsApp legt zum Beispiel die Telefonnummern und andere Daten sämtlicher Gruppenteilnehmer offen, sodass diese möglicherweise sogar zu schädlichen Zwecken missbraucht werden können.

Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, derartige WhatsApp-Gruppen gelingen zu lassen und einen derartigen Ausgang zu vermeiden.

Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Die Anonymität des Internets mag zwar bequem anmuten, um eine Mobbing-Kampagne zu starten, doch ist der WhatsApp-Chat inzwischen kein rechtsfreier Raum mehr. Werden Kinder das Opfer von Mobbing, haben Eltern die Möglichkeit einzugreifen und rechtliche Schritte einzuleiten.

Noch immer gibt es den Trugschluss, dass unter 14-Jährige nicht haftbar gemacht werden können und sie somit praktisch Narrenfreiheit haben. Geht man nach dem Zivilrecht, können Kinder bereits ab einem Alter von sieben Jahren haftbar gemacht werden, sofern sie Einsicht zeigen und volles Bewusstsein über das, was sie tun, besitzen. Die Grundlagen hierfür sind im Paragraphen 828 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgefasst.

So haben Eltern die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage zu stellen, die mit Unterlassungsansprüchen einhergeht. Das auslösende Kind ist im Zuge dessen dazu verpflichtet, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in welcher es verspricht, sein Verhalten zu ändern. Kommt das Kind dieser Pflicht nicht nach, folgen hohe Vertragsstrafen. Zudem muss der Schädiger sämtliche Kosten für den Anwalt tragen.

Hat das Kind das 14. Lebensjahr erreicht, kommt das Jugendstrafrecht zum Einsatz. Ab dann werden Kinder gemäß Strafgesetzbuchs bestraft und das Opfer kann nicht nur Schadensersatz, sondern auch Schmerzensgeld einklagen. Kommt es beim Mobbing zum Stalking, bestehen noch andere Optionen, die man in Anspruch nehmen kann.

Anhand dieser Schilderungen ist es vorstellbar, dass auch Eltern keine freie Handhabe innerhalb von WhatsApp-Gruppen besitzen. Sie werden nach dem gewöhnlichen Strafgesetzbuch bestraft, sollte es zu etwaigen Aktionen kommen. Sie genießen hierbei keinerlei Sonderrechte.

Wie können WhatsApp-Gruppen gelingen?

WhatsApp besitzt das Problem, dass sämtliche persönlichen Inhalte extern gespeichert werden und somit niemand genau weiß, wer noch Zugriff auf sie hat. WhatsApp verstößt somit gegen die DSGVO und darf aus datenschutzrechtlichen Gründen von keinem Unternehmen verwendet werden. Dies ist auch der Grund, warum solche Gruppen innerhalb von Schulen und Kitas häufig untersagt werden. Doch nur wenige halten sich wirklich daran.

Nach wie vor bleibt die Frage, wie der Träger hiermit umgehen soll. Im Grunde besitzt er mehrere Optionen. Er kann Möglichkeiten wie WhatsApp erlauben, stellt jedoch ein paar klare Regeln zum Umgang untereinander auf. Ebenso bieten viele Schulen heutzutage eine eigene Cloud an, deren Nutzung gleichzeitig mit der Einhaltung gewisser Verhaltensregeln einhergeht. Verstößt ein Teilnehmer dagegen, wird er mit der Sperrung der Teilnahme bestraft.

Es erweist sich außerdem stets als vorteilhaft, wenn Lehrer und Betreuer offen mit dem Thema umgehen, statt es grundsätzlich zu verteufeln.

Was die Einhaltung des Datenschutzes angeht, können Träger jedoch noch weitere Möglichkeiten nutzen:

  • Verpflichtung auf das Datengeheimnis: Erzieher und Lehrer haben eine Aufsichtspflicht, der sie nachkommen müssen. Sie können Eltern somit ein Schreiben bereitstellen, in dem diese sich verpflichten, das Datengeheimnis zu wahren.
  • Aufklärung über die Verbreitung von Daten: Wird WhatsApp als Messenger genutzt, sollten Eltern und Schüler darüber aufgeklärt werden, dass alle versendeten Daten (inklusive Text und Fotos) außerhalb der EU verarbeitet und gespeichert werden. Somit besteht immer das Risiko, dass Dritte Zugriff auf die Daten erlangen, was vom Träger nicht beeinflusst werden kann.

Tipp für gelingende WhatsApp-Gruppen

Es werden Absprachen und Regeln für das Posten in der WhatsApp-Gruppe und für den Umgang in der Gruppe erstellt. Diese werden entweder vorgegeben oder miteinander erarbeitet.

Innerhalb der Gruppenchats, läuft dieser nun über die Cloud oder WhatsApp, sorgen Moderatoren für die Einhaltung aufgestellter Regeln.

Es ist es sinnvoll, mehrere Moderatoren einzusetzen, um eine genügende Kontrolle zu sichern und gegebenenfalls früh genug einzugreifen.

Wir wünschen gutes Gelingen für Ihre Gruppen.

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